In der Schweiz gilt der Grundsatz der «Einheit des Wohnsitzes», was bedeutet, dass Sie innerhalb der Eidgenossenschaft nur einen Wohnsitz haben dürfen, also einen Hauptwohnsitz. Für den Zweitwohnsitz in der Schweiz gibt es einige Ausnahmen wie etwa Ferienwohnungen. Interessiert am ganzen Artikel?